Für Mitarbeiter in Betrieben und Unternehmen, die diesen Kurs für ihre jährliche Unterweisung benötigen oder Schüler, Studenten, Eltern, Auszubildende, die ihr Erste Hilfe Wissen auffrischen möchten.
Das komplette Wissen aus unserem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 UE haben wir in diesem ONLINE-Kurs in vielen Videos, Podcast und einem Wissentest zusammengestellt. Der Kurs endet mit einer Teilnahmebescheinigung. Wir empfehlen die Verwendung als
Kursinhalte:
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Einführung / Rechtliches / Notruf absetzen
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Bewusstlose Person, Bewusstseinskontrolle, Atemkontrolle → stabile Seitenlage
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Bewusstlose Person, Bewusstseinskontrolle, Atemkontrolle → Herz-Lungen-Wiederbelebung / Einbindung des AED in den Ablauf der HLW
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Herzinfarkt / Oberkörperhochlagerung / Schlaganfall
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Eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten, Absichern einer Unfallstelle
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Rettung aus einem Gefahrenbereich inklusive Straßenverkehr kennen / Rettungsgriff
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Schockvorbeugung/-bekämpfung, psychische Betreuung, Wärmeerhalt
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Unterschied von Wunden und Bedrohlichen Blutungen, Druckverband / Abdrucken am Oberarm und Druckverband am Arm
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Wundversorgung: Nasenbluten / Amputationsverlegung / Fremdkörper in Wunde / Brüche / Gelenkverletzungen / Wundversorgung
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Atemstörungen / Atemwegsverlegungen / Asthma bronchiale / Anhand Fallbeispiel: Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen
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Vergiftungen / Verätzungen / Stromunfall / Krampfanfall
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Verbrennungen / Verbrühungen / Sonnenstich / Hitzschlag / Unterkühlung / Erfrierungen
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Helmabnahme beim bewusstlosen Motorradfahrer / Helmabnahme durch zwei Helfer
Dieser Kurs ist die digitale Alternative zu unseren behördlich zugelassenen Präsenzkursen mit 9 UE. Dieser ONLINE Erste-Hilfe-Kurs dient beispielsweise zur jährlichen Unterweisung in Betrieben und zur Auffrischung Eures Erste-Hilfe-Wissen. Erste-Hilfe-ONLINEKURSE - egal von welchem Anbieter - werden grundsätzlich NICHT von den Fahrerlaubnisbehörden oder Berufsgenossenschaften anerkannt.
WICHTIG: Nur unser behördlich anerkannter Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 UE als Präsenzkurs kann zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Berufsgenossenschaft genutzt werden.