Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und Anmeldung "Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz":
Voraussetzung
Sie haben bereits an einer Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilgenommen und benötigen jetzt die Folgebelehrung gem. § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach zwei Jahren. Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung zur Folgebelehrung bei Ihrem Arbeitgeber, ob er sein Einverständnis zur Belehrung durch die Technologiezentrum Glehn GmbH gibt und klären Sie die Kostenübernahme von 12,- Euro.
Hinweise zum Zugang
Die Zugangsdaten für die Belehrung erhalten Sie nach dem Bezahlvorgang in einer separaten E-Mail. Dies kann wenige Minuten in Anspruch nehmen. Schauen Sie gegebenenfalls auch im Spam-Ordner nach.
Wenn Sie in der Vergangenheit schon mal Zugriff auf das Lernportal des tzg hatten, melden Sie sich einfach mit Ihren bestehenden Login-Daten an. In Ihrer Lernumgebung finden Sie dann Ihre Belehrung.