Was Ihnen zusteht. Wer was macht. Was geregelt sein muss. Und was passiert, wenn sich etwas ändert.
Vier Beispiele für das, worum es geht: Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet — und verfällt, wenn er nicht abgerufen wird. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen vor dem Umbau beantragt werden, nicht danach. Wer Angehörige pflegt, erwirbt eigene Rentenansprüche, aber nur nach Eintragung bei der Pflegekasse. Und bei Pflegegeldbezug ist der Beratungseinsatz Pflicht; wer ihn versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Nichts davon steht im Bescheid. Genau dafür ist dieser Plan gemacht.
21 Blätter in vier Teilen.
Teil 1 — Was Ihnen zusteht
Dreizehn Leistungen der Pflegekasse, jeweils mit Voraussetzungen, Rechtsgrundlage und dem Fallstrick, an dem es scheitert. Dazu neun Ansprüche außerhalb der Pflegekasse — bei Krankenkasse, Finanzamt, Versorgungsamt, Wohngeldstelle und Sozialamt. Zwölf Themen, die Sie als pflegende Person selbst betreffen. Zehn wiederkehrende Fristen mit der Folge, wenn sie verstreichen. Und eine Kostenübersicht mit Berechnung des Eigenanteils.
Teil 2 — Wer was macht
Neun Bereiche mit hauptverantwortlicher Person und Vertretung. Ein Kontaktverzeichnis mit Aktenzeichen und Durchwahl. 42 Prüffragen für die Auswahl von Pflegedienst und Einrichtung, mit drei Spalten zum Vergleichen — einschließlich der Vertragspunkte, die später Streit machen. 45 Fragen für die Gespräche mit Sozialdienst, Pflegeberatung, Medizinischem Dienst, Hausarzt, Geschwistern und Arbeitgeber. Und fünf Vorlagen zum Übernehmen.
Teil 3 — Was geregelt sein muss
Die Vorsorgevollmacht in zehn Schritten: welche Bereiche einzeln aufgeführt sein müssen, wann die Betreuungsbehörde genügt und wann der Notar nötig ist, warum die Bankvollmacht separat erteilt werden muss und welche Befugnisse ausdrücklich genannt sein müssen. Dazu die Patientenverfügung, ein Unterlagenregister mit Fundortspalte, die Medikamentenübersicht und eine Checkliste für Wohnung und Alltag.
Teil 4 — Wenn es sich ändert
Ein Blatt für den Fall, dass die Hauptpflegeperson selbst ausfällt. Woran Sie eine Verschlechterung erkennen und wie Sie die Höherstufung anstiften — sie wirkt erst ab dem Monat des Antrags. Was beim Krankenhausaufenthalt gilt, wo kürzere Fristen und eigene Ansprüche bestehen. Und ein Pflegetagebuch für die erneute Begutachtung.
Die Zeitachse als roter Faden
29 Aufgaben in vier Phasen, von den ersten Stunden bis in den dritten Monat. Sie tragen ein Startdatum ein — daneben steht, was wann fällig ist, warum es zählt und auf welchem Blatt es im Einzelnen steht. Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung: Wer zwei Wochen zögert, verliert einen Monat.
Sie erhalten beides: eine Excel-Arbeitsmappe zum Arbeiten am Rechner, in der sich alle Fälligkeiten aus Ihrem Startdatum berechnen, und dieselben Inhalte als druckbares PDF mit 35 Seiten zum Ausfüllen mit der Hand.
Beträge stehen bewusst nicht darin — sie ändern sich jährlich, und eine veraltete Zahl richtet mehr Schaden an als keine. Die aktuelle Höhe nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Organisationshilfe, keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Keine Anbietervermittlung.